Batterieverordnung
Der Endverbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe oder ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien verpflichtet. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Die bei dem Verkäufer erworbenen Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich beim Verkäufer abgegeben oder frei Haus an diesen versandt werden. Daneben kann der Kunde die Batterien nach Gebrauch unentgeltlich bei Sammelstellen im Handel oder kommunalen Sammelstellen, die über die Städte und Gemeinden erfragt werden können, abgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit Symbolen gekennzeichnet. Das chemische Symbol (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Li für Lithium, Mh für Metallhydrid, Ni für Nickel, Pb für Blei oder Zi für Zink) wird unter obenstehendem Zeichen abgebildet.